Hallo,
das, was Sie hier schreiben ist ein Beispiel für ein Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament), in welchem sich die Eheleute (Erblasser) gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Das bedeutet aus Ihrer Sicht: Sollte einer Ihrer Elternteile versterben, erbt zuerst der überlebende Elternteil. Nach dem versterben des gebliebenen Ehegatten erben die Kinder.
Ihre Erwähnung findet sich somit in dem Wort "Abkömmlinge".
Zu Vorerbe und NAcherbe können Sie hier ein paar Informationen lesen:
Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber
Ich hoffe das hat Ihnen weitergeholfen,
Erbrecht Einfach