Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
Hallo, ich hab mir eine Wohnung gemietet, bei der Erstbesichtigung hab ich gefragt ob Mängel vorhanden sind, wie z.B. zugluft an den Fenstern. Es wurde mir verneint. Leider hatte ich nicht viel Zeit mir die Wohnung ganz genau anzusehen. Eine Woche nach Besichtigung hab ich den Mietvertrag unterschrieben. Als ich dann nach der Schüsselübergabe(einen Monat später) mit einen Maler in die neue Wohnung ging vielen ihn gewisse Mängel auf. Fensterrahmen sind Alle! undicht, es zieht man spürte Zugluft. 2Fenster hatten Wasserflecke un die Gibsverkleidung bröckelte ab, am Fensterrahmen.Es ist eine Dachwohnung, das Dach hat keine Isolierung(keine Folie und Dämmmatten). Im Bad sind Stockflecken oder sogar Schimmelflecke, Maler meinte das muss neu gemacht werden. Vom Warmwasserregler springt die Sicherung oft raus.
Ich habe die Wohnung gleich gekündigt und bin noch nicht eingezogen.
Ich fragte nach ob man nich ein Mietaufhebungsvertrag machen kann, der Vermieter sagte nein. Von den Mängeln habe ich noch nix gesagt. Kann ich eine Mietminderung fordern? Da ich nicht eingezogen bin und keine weiteren kosten verursache...wollte wenn denn nur noch die Kaltmiete zahlen, 3 monate noch...
Mfg Mario
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
Geändert von helo28 (06.07.2012 um 17:36 Uhr)
|