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Alt 07.05.2009, 17:23
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich?

Hallo Wh8te,

das mit den Schulden gegenüber dem Wasserversorger hast du vermutlich falsch verstanden. Keiner der Mieter hat für die Rückstände des Vermieters aufzukommen.

Du gehst einfach zum Versorger und sagst, dass du gerne einen Untervertrag schliessen würdest. Dann zahlst du deinen eigenen Wasserverbrauch! Die Schulden des Vermieters sind dabei nicht von Belang. Für diese kann nur er haftbar gemacht werden.

Bei der Mietminderung sind keine Fristen zu beachten. Sollte das Wasser für einen Tag nicht gehen, dann wird bei der nächsten Miete einfach der Anteil für diesen Tag abgezogen.

Ich hoffe jetzt kam noch ein wenig Licht ins dunkel.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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