Zitat:
ich habe am 26.04.2012 die Kündigung von meinem Vermieter mit Wirkung zum 01.05.2012 bekommen
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Das kann nicht stimmen. Sie haben eine Kündigung zum 31. Juli erhalten. Und zwar bevor Ihr Mietverhältnis 5 Jahre betrug. Demnach Frist 3 Monate.
Aber schauen Sie auf den Vertrag, wann der in 2007 abgeschlossen wurde. Vielleicht lässt sich darasus ja ein längeres Mietverhältnis ableiten Dazu sollte Sie aber einen Anwalt für Mietrecht befragen.