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Alt 07.07.2012, 18:58
Sange
Gast
 
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Standard AW: Vermieter möchte mich nach 3 Monaten Mietzeit raus haben

Zitat:
JA genau, ich habe aber das Kündigungsschreiben kurz vorher bekommen...
...Der Vertrag wurde im Februar 2007 unterschrieben.

Was jetzt???
Wenn ich das nun richtig auslege, dann hat der Mietvertrag am 01.05.2007 begonnen. Ist also ab dem 02.05.2012 über 5 Jahre alt.

Die Kündigungsfrist für den Vermieter ist in § 573c BGB nachzulesen.
Also sind es 6 Monate.

Das die Eigenbedarfskündigung in der Form wie beschrieben, überhaupt ablaufen kann, wage ich zu bezweifeln.
Information ist die halbe Miete : Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen

Das sollte aber tatsächlich mit einem Fachanwalt besprochen werden.

Geändert von Sange (07.07.2012 um 19:02 Uhr)
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