Zitat:
JA genau, ich habe aber das Kündigungsschreiben kurz vorher bekommen...
...Der Vertrag wurde im Februar 2007 unterschrieben.
Was jetzt???
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Wenn ich das nun richtig auslege, dann hat der Mietvertrag am 01.05.2007 begonnen. Ist also ab dem 02.05.2012 über 5 Jahre alt.
Die Kündigungsfrist für den Vermieter ist in
§ 573c BGB nachzulesen.
Also sind es 6 Monate.
Das die Eigenbedarfskündigung in der Form wie beschrieben, überhaupt ablaufen kann, wage ich zu bezweifeln.
Information ist die halbe Miete
:
Mietrecht: Vorgeschobener Eigenbedarf und die mietrechtlichen Folgen
Das sollte aber tatsächlich mit einem Fachanwalt besprochen werden.