Ah..ein licht geht auf *g* Musste mich sonst nicht mit sowas auseinandersetzen...ein Glück!
Nun habe ich aber dennoch ein Paar Fragen
Die Mietminderung muss ich doch schriftlich ankündigen, soweit ich weiß oder?
Gesetz dem Fall, ich schliesse meinen eignen Untervertrag mit den Stadtwerken, ist keine Mietminderung mehr nötig? Ich mein ich zahl ja dann einerseits meinen eignen Wasserverbrauch UND noch dazu die Betriebskosten, in welchen ja auch Wasser enthalten ist! Wie rechnet sich das denn dann?
Ach gottchen, lass es nicht soweit kommen...keine lust mich rumzuärgern
Grüßle