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Alt 08.07.2012, 14:21
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln

Hallo, Sie sollten Miete aber auch nicht mit Nebenkosten verwechseln.

Sämtliche Posten wie Warmwasser, Strom, etc. sind in der Regel nicht Bestandteil der Kaltmiete, sondern der Betriebskosten und Nebenkosten, die separat zum Ende über eine Nebenkostenabrechnung (nach Verbrauch und anderen Schlüsseln) reguliert werden.
Hier könnte Sie also eine Erstattung erwarten, da ja drei Monate kein oder nur ein geringer Verbrauch stattfand!

Bzgl. der Mietminderung sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Der kann Ihnen in Ihrer Lage sicher auch weitere hilfreiche Tipps geben, die möglicherweise zu Einsparungen führen können, die wir Laien hier im Forum auf Anhieb vielleicht nicht beurteilen können.

Hier können Sie sich kostenlos ein Angebot für Ihren Sachverhalt einholen:
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Viel Erfolg,


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