AW: Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich?
Eine Mietminderung muss nicht schriftlich angekündigt werden. Dennoch empfiehlt es sich, wenn man einen gewissen Betrag der Miete abzieht, diesen schriftlich gegenüber dem Vermieter zu begründen.
Wenn es zu einer direkten Belieferung mit Wasser durch die Stadtwerke kommt, dann ist in diesem Sinne auch keine Mietminderung möglich, da es ja zu keinem Ausfall der Bewohnbarkeit der Wohnung kam.
Der eigene Betrag für Wasser sollte dann natürlich von den Nebenkosten zur Miete abgezogen werden. Auch hier empfiehlt es sich, den Vermieter schriftlich über den Abzug zu informieren.
So ist die Wasserversorgung garantiert und die Höhe der Miete und Nebenkosten bleiben gleich.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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