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Alt 30.07.2012, 00:21
Sporty Sporty ist offline
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Frage vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Hallo,
mein Sohn hat am 01.11.2010 als Auszubildender einen Mietvertrag unterschrieben, der einen Kündigungsverzicht von 3 Jahren vorsieht. Der Mietvertrag sieht einen Kündigungsverzicht per Formular vor, der der Zeitpunkt wurde jedoch handschriftlich eingetragen. Begründung des Vermietes hierfür war, dass gerade Azubis und Studenten zu schnell wieder ausziehen und er dann während des laufenden Studienjahres keinen Nachmieter findet. Eine Kündigung beispielsweise bei Abbruch der Leere bzw. arbeitsbedingtem Wohnortwechsel wurde lediglich uns Eltern mündlich als selbstverständlich bestätigt, im Vertrag steht jedoch, es gäbe keinerlei mündliche Nebenabreden. Nun möchte mein Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen und dazu haben sich die Beiden bereits eine neue Wohnung gesucht. Er meint nun, er könne aus folgenden Gründen sogar fristlos kündigen: 1. mehrfache Ruhestörung mit Polizeischlichtung ohne Folgen seitens des Vermieters, 2. "Unbefugte" haben angeblich Hausschlüssel und betreten das Haus, 3. zwischenzeitlich mehr als 6 Monate kein Fernsehempfang, 4. Vermieter sagt Gesprächstermine mehrfach ab, 5. schlechte Isolation des gesamten Gebäudes (im Vertrag steht: Haus ist hellhörig), 6. Heizkörper werden nicht ausreichend warm und müssen 14tägig entlüftet werden, 7. zum Einzug wurde geld für einen neuen Zähler (?) kassiert, der bis heute nicht eingebaut wurde, 8. bei Einzug bemängeltes kaputtes Waschbecken wurde bis heute nicht ersetzt, 9. bisher keine ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten (wurde mündlich gegen Aufpreis angeboten), 10. Heizkostenabrechnung soll fehlerhaft sein, wurde bisher nicht korrigiert.
Nun meine Fragen: a) Reichen diese Gründe wirklich aus, um fristlos zu kündigen? (Alle Mängel wurden mehrfach mündlich zur Sprache gebracht. Eine schriftliche Abmahnung erfolgte jedoch nie.)
b) Ist es gegebenenfalls aussichtsreicher, wegen Unzumutbarkeit des langen Kündigungsverzichtes bei Azubis lediglich gegen diesen vorzugehen und die gesetzliche Kündigungsfrist zu verlangen?
c) Oder kann der Vermieter ohne wenn und aber auf die Einhaltung des Mietvertrages bestehen?
d) Wie sieht es aus, wenn er einen Nachmieter stellt oder die Wohnung untervermietet (ich habe im Mietvertrag keinen Passus gefunden, der dies untersagen würde).
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.



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