Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 31.07.2012, 19:41
anitari anitari ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Zu a) nein

Zu b) nein. Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist bis 4 Jahre rechtens. Egal ob Azubi oder nicht.

Zu c) ja

Zu d) Das im Mietvertrag nicht steht des es untersagt ist heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist. Nachmietersuche und Untervermietung bedürfen der Genehmigung des Vermieters.

Mal davon abgesehen halte ich es seitens des Vermieters für sehr unklug so junge Leute auf lange Zeit vertraglich zu binden.

Rat an den Sohn, nie wieder einen Vertrag mit Kündigungsverzicht unterschreiben.
Mit Zitat antworten