AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren
Zu a) nein
Zu b) nein. Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist bis 4 Jahre rechtens. Egal ob Azubi oder nicht.
Zu c) ja
Zu d) Das im Mietvertrag nicht steht des es untersagt ist heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist. Nachmietersuche und Untervermietung bedürfen der Genehmigung des Vermieters.
Mal davon abgesehen halte ich es seitens des Vermieters für sehr unklug so junge Leute auf lange Zeit vertraglich zu binden.
Rat an den Sohn, nie wieder einen Vertrag mit Kündigungsverzicht unterschreiben.
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