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Alt 31.07.2012, 20:46
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Renovierungsarbeiten für Nachmieter

Hallo,

am besten verständigen Sie sich einmal auf die Details mit Ihrer Vermieterin. Am besten schildern Sie ihr auch, dass Sie bereit sind die Kleinreparaturen innerhalb der Mietzeit erledigen zu lassen. Die großen Dinge wie Küche erneuern und Wand aufstemmen wegen der Stromleitungen sollten doch bitte gemacht werden, wenn Sie raus sind.

Versuchen Sie Ihrem Vermieter aber auch entgegenzukommen. Es ist ja auch nicht selbstverständlich auf 14 Tage Miete zu verzichten, auch wenn es in diesem Fall sicher in die Karten von Mieter und Vermieter spielt.

Haben Sie denn schriftlich, dass Sie zum 15.09. herauskommen?


Grüße, Mietrecht Einfach
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