Alte oder neue Kündigungsfrist?
Hallo,
in meinem im Feb. 1998 geschlossenen Wohnungs-Mietvertrag steht: "Der Mietvertrag beginnt am 01.04.1998. Er läuft auf die bestimmte Zeit von 5 Jahren mit Verlängerungsklausel. Er endet somit am 01.04.2003. Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert er sich auf (angekreuzt) unbestimmte Zeit, (angekreuzt) um 12 Monate."
Die Absicht des Vermieters war es, den Vertag rollierend immer wieder um 12 Monate zu verlängern, wenn nicht gekündigt wird. Warum er "unbestimmte Zeit" auch angekreuzt hatte, weiß ich nicht.
Meine Frage: muss ich den Vertrag zum Ablauf der aktuellen 12 Monate kündigen (also 01.04.2013) oder kann ich nach dem neuen Mietrecht vom Juni 2005 den Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen? Vielen Dank
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|