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Meine Frage: muss ich den Vertrag zum Ablauf der aktuellen 12 Monate kündigen (also 01.04.2013)
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Nein. Denn diese Verlängerungsklausel ist unwirksam. Ebenso wie die Befristung, wenn kein Grund angegeben ist. Aber egal, die 5 Jahre sind ja längst um.
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oder kann ich nach dem neuen Mietrecht vom Juni 2005 den Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen?
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Kannst Du. Beachte aber das die Kündigung spätestens am 3. Werktag (Samstag mitgerechnet) des Monats beim Vermieter sein muß um zum Ende des übernächsten Monats kündigen zu können. Zum 31.10.12 z. B. müßte die Kündigung Morgen beim Vermieter sein.