AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter
Bei einem Übernahme- oder Übergabeprotokoll geht es nicht um Gefallen oder Nichtgefallen, sondern einzig und allein um eine Zustandsbeschreibung der Wohnung, die dann von den beiden Vertragspartnern durch ihre Unterschriften bestätigt wird!
Ein solches Protokoll ist mietrechtlich nicht vorgesehen und erlangt nur dann eine rechtliche Bedeutung, wenn es von beiden Parteien unterschrieben wird.
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