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Alt 08.08.2012, 10:23
Sange
Gast
 
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Standard AW: bei kleinen reperaturen, zuzahlung durch mieter???

Der Vermieter sollte sich mal den § 535 BGB reinziehen.

Die Forderung an den Mieter sind totaler Schei...

Der Mieter könnte eine Selbstvornahme nach § 536a BGB durchführen und die Reparaturkosten mit der Miete verrechnen.
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