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Bei kleinen Reperaturen - Zuzahlung durch Mieter?
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08.08.2012, 10:23
Sange
Gast
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AW: bei kleinen reperaturen, zuzahlung durch mieter???
Der Vermieter sollte sich mal den
§ 535 BGB
reinziehen.
Die Forderung an den Mieter sind totaler Schei...
Der Mieter könnte eine Selbstvornahme nach § 536a BGB durchführen und die Reparaturkosten mit der Miete verrechnen.