Wenn im Mietvertrag nichts zu Kleinreparaturen vereinbart ist, dann hat der Vermieter allein das Vergnügen, diese Pumpe zu bezahlen.
Sollte aber eine Vereinbarung bestehen, die z.B. vorsieht, dass der Mieter Reparaturen bis 80,- Euro bezahlen muss und die Pumpe kostet weniger, dann muss der Mieter bezahlen:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net
Aber wie @anitari schon schrieb, eine Kostenbeteilung/Zuzahlung gilt nicht