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Alt 14.05.2009, 19:57
suzy quattro suzy quattro ist offline
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Registriert seit: 14.05.2009
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Böse Abmahnung wegen "Belästigung"

Ich habe seit Dezember 2008 eine Wohnung gemietet, die ich allerdings nur sporadisch nutze, weil ich meistens bei meinem Partner übernachte.
Wenn ich zu Hause bin, bekomme ich natürlich auch Besuch. Ein- oder zweimal ist es passiert, daß ein Besucher sich bei einer Nachbarin "verklingelt" und nach mir gefragt hat.
Daraus leiten die lieben Nachbarn nun her, daß ich in der Wohnung ein Bordell betreibe.
Mein Vermieter hat mich deshalb angesprochen und gemeint, daß von seiner Seite aus alles in Ordnung sei, ich solle das auch noch persönlich mit den entsprechenden Nachbarn klären.
Das habe ich auch versucht. Hierbei ist eine der "Damen" derart aggressiv und beleidigend geworden, hat mich "Nutte" genannt - übrigens auch gegenüber einem Bekannten von mir, der mich besuchen wollte - und droht mir mit dem Rechtsanwalt!
Ich habe den Vermieter über den Ausgang der Unterredung informiert. Jetzt schickt er mir eine e-Mail, in dem er ausdrücklich darauf hinweist, daß die Wohnung nur zu Wohn- und nicht zu gewerblichen Zwecken an mich vermietet ist.
Ist das jetzt eine Abmahnung? Wenn nein, wie muss die formell aussehen? Und wie kann ich mich wehren, wenn die Nachbarn weiterhin solche Behauptungen aufstellt? Die kann ja einfach behaupten, sie würde weiterhin durch Klingeln belästigt, und ich kann das Gegenteil nicht nachweisen.
Danke im Voraus.



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