Hallo Suzy Quattro,
eine Abmahnung kann schriftlich, aber auch mündlich erteilt werden. In deinem Fall würde ich der E-Mail vom Vermieter jedoch nicht allzu viel Beachtung beschenken, zumindest nicht im Bereich einer
Abmahnung. Er will sich nur absichern, falls es doch so sei, wie deine Nachbarin sagt und die Wohnung gewerblich genutzt wird.
Aber dies ist ja laut deiner Aussage nicht der Fall. Also brauchst du auch keine Befürchtungen haben. Sollte deine Nachbarin weiter rumerzählen, dass du eine Prostituierte bist, kannst du sie auch wegen Verleumnung anzeigen. Warum sie mit einem Rechtsanwalt droht ist mir schleierhaft.
Die hat vermutlich soviel Ahnung von Recht wie ich vom Kühe melken (also keine)
Ich würde mich nicht verrückt machen. Sollte weiter irgendwas kommen, ist derjenige auch in der Beweispflicht, das heißt, dir muss nachgewiesen werden ein Bordell in der Wohnung zu betreiben.
Und vielleicht solltest du über ein eindeutigeres Klingel- und / oder Türschild nachdenken
Freundliche Grüße und ich bin gerne für weitere Fragen bereit,
Mietrecht Einfach