Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 15.08.2012, 22:31
Chris1986 Chris1986 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 1
Standard Unregelmäßige Mietzahlungen - fristlose Kündigung rechtens?

Hallo User,

habe ein Problem, wo ich um Hilfestellung bitte und wissen möchte ob alles so Rechtens ist.

Bin am 01.02.2010 bin ich in eine 1 Zimmerwohnung bei Frankfurt gezogen (unbefr. Mietvertrag).

Bis auf 3-4 Monate habe ich immer pünktlich die Miete gezahlt ( Er hatte u.a. in dieser Zeit 1x den Code des Schlosses geändert ) musste im Hotel übernachten. Die letzten 5 Monate ohne Verzögerung, d.h. bin nicht im Rückstand. Habe aber meinen Mund gehalten, da ich davon nicht viel Ahnung habe und keinen Stress will.

Nun habe ich am 27.06.2012 meine Nachzahlung erhalten, welche ich meinerseitz für Falsch empfinde, da für eine 1 Zimmer Wohnung wo Kaltmiete 350 + 50 Euro Nebenkosten eine Nachzahlung von 520 Euro nicht sein können. Zudem sind Strom/Wasserkosten auch noch mit 2009 betitelt, was schon gar nicht sein kann.

Ich habe mit dem Vermieter ausgemacht, das ich diese in zwei Raten abbezahle, da ich der Meinung bin wenn die Nachzahlung am 13.05.2012 erstellt wurde und ich diese am 27.06. erhalte, das wohl nicht so wichtig ist.

Wie gesagt, den ersten Teil der Rate zum 01.07. und den anderen zum 01.08.

Nun aufgrund zweier Todesfälle im August habe ich mit dessen Einverständnis ausgemacht diese am 13.08.2012 zu zahlen. Da ich an diesem Tag Urlaub habe, hatte ich das Geld überwiesen. Nun heute 15.08. gegen 19:00 Uhr kommt eine SMS mit fristloser Kündigung zum 31.08.

Ist das rechtens ?

Bin schon bereit die falsche Nachzahlung zu begleichen und dann sowas. Desweiteren habe ich an meiner Tür kein gewöhnliches Türschloss sondern ein Codeschloss. Ich weiss, das mein Vermieter 2-3 mal drin war ohne meine Erlaubnis zu haben ( Hausfriedensbruch ). Eine Ausrede u.a. der Nachbar hätte sein Briefkastenschlüssel verloren und er MUSSTE in meine Wohnung und hat zudem noch meinen Briefkasten aufgemacht und mir diese in die Wohnung gelegt. Zudem einen Brief geschrieben ich müsse hin und wieder mal lüften....

Wie gesagt, das ist mir ein Wenig zu viel. Ich nehme viel hin, aber das ist nun ein wenig zuvie.

ICh will nun selbst aus der Wohnung, habe ich da nicht eine 3 Monatige Frist ? Bzw. darf Er mir bis zum 31.08.2012 überhaupt kündigen ? Nur weil er einer meiner vorgesetzen "Zeitarbeit" wo ich die Zusage von Kunden unter welchen Namen ich arbeite schon in der Tasche habe. Ich meine dieser Depp verdient an mir und ich könne von heute auf morgen bye bye sagen. Brauche bitte die Gewissheit wer nun im Recht ist, damit ich dem morgen meine Meinung ins Gesicht sagen kann

Achso, die fristlose Kündigung kam via SMS (15.08.). Ich hatte mit dem Vermieter ausgemacht, das ich wie gesagt am Montag überwiesen habe ( 13.08. ) ( Zahle sonst immer BAR ) und eine Überweisung nunmal paar Tage dauert.

Meine Frage ist nun, muss ich zum 31.08.2012 nun aus der Wohnung ?
Gibt es da keine Frist ?
Darf er mit überhaupt Kündigen ? ( bin mit keiner Miete im Rückstand )

Ich bin persönlich der Meinung das er mich kaputt machen will, weil er weiss ich könne von heute auf morgen den AG wechseln und er an mir nicht mehr verdienen würde, bzw. er mir dann nichts mehr in der Firma zu sagen hat. Er weiss das ich Ihn nicht leiden kann, alleine schon aus dem Grund wegen dem Hausfriedensbruch etc. Auf so Kontrolleti Typen welche in meine Provatsphäre eindringen kann ich 0 ab. Zudem 0 Verständniss für private Probleme, keine Einsicht. Zudem drohte er mir sogar, früher mal wegen den Mietrückstand das der Firma zu melden bzw. öffentlich zu machen ( Rufschädigend ) was er auch gemacht hat nur leider können mich alle in der Firma leiden und wissen das ich gute Arbeit mache.

Danke an alle für Eure Hilfe

Gruss



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von Chris1986 (15.08.2012 um 22:53 Uhr)
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen