Hinweis:
Auch bei unregelmäßigen Mietzahlungen kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen!
Grundsätzlich gibt es im Wohnungsmietrecht eine "Schonfrist".
Wenn unverzüglich nach der Kündigung die gesamte Mietschuld gezahlt wird, ist eine solche Kündigung gegenstandslos!
Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: So ein Vorgang darf innerhalb der letzten 2 Jahre nicht schon einmal vorgekommen sein.
Nachlesen dieses komplexen Themas ist zu empfehlen:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Und noch ein Hinweis:
Rechtsberatung ist hier nicht möglich!