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Alt 16.08.2012, 19:12
Narzia Narzia ist offline
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Registriert seit: 16.08.2012
Beiträge: 2
Standard Muss ich als Mieter defekten Wasserhahn in der Waschküche ersetzen?

Hallo Zusammen,
folgendes Problem begleitet mich die letzten Tage:
Letzte Woche zeigte meine Waschmaschine eine Fehlermeldung an und ich versuchte durch Reinigung und Wartungsarbeiten den Fehler zu beheben. Leider konnte ich den Fehler nicht selbst beheben und rief den Kundendienst, da die Maschine erst knapp ein Jahr alt ist und noch Garantie besteht. Der Kundendienstmitarbeiter stellte fest, dass der Fehler nicht bei der Waschmaschine liegt, sondern bei dem defekten Wasserhahn ( Aquastopvenitl im Wasserhahn). Daraufhin informierte ich meinen Vermieter, da ich davon ausging, dass dieser Wasserhahn (in gemeinschaftlich genutzter Waschküche; zugewiesener Waschplatz) in der Verantwortung meines Vermieters liegt. Weiterhin lag mir die Information vor, dass mein Vermieter sogar Schadenersatzpflichtig mir gegenüber sei (er müsse die Kosten des Kundendienstes übernehmen). Er weigert sich aber die Reparatur zu übernehmen, da ich eine "Kleinreparaturklausel" (max. 100 Euro / max. 8% der Miete/Jahr) in meinem Mietvertrag habe. Außerdem behauptet er, dass dieses Venitl nicht zum Wasserhahn gehören würde (kann man aber nicht einzeln kaufen...!) Er besteht auf sein Recht. Gehe ich recht in der Annahme, dass er recht hätte, wenn dieser Anschlußhahn innerhalb meiner Wohnung wäre? Da er aber im Gemeinschaftraum ist, ich im Recht bin?
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall? Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!



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