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Alt 19.08.2012, 19:05
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Unregelmäßige Mietzahlungen - fristlose Kündigung rechtens?

Der TE wurde nach seinen Angaben zu keinem Zeitpunkt wegen der "unregelmäßigen Mietzahlung" abgemahnt.


Darum hier die Information eines Fachanwaltes:

Ich zitiere:

Lieber Herr Regenmacher,

dass sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung wegen unzuverlässigen Zahlungsverhaltens eines Mieters ohne Abmahnung nicht zulässig ist, entschied das Landgericht in Berlin im Dezember 2011.

Ein Mieter zahlte die Miete über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu spät.
Nachdem ein Mietrückstand entstand, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich.

Der Mieter vertrat die Ansicht, dass die Kündigung rechtswidrig war, weil er zunächst hätte abgemahnt werden müssen.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters.

Die streitgegenständliche Kündigung setzte zunächst eine Abmahnung voraus. Dies ist bereits für eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 3 BGB gesetzlich festgelegt.

Aber auch die ordentliche Kündigung bedurfte im entschiedenen Rechtsstreit einer vorhergehenden Abmahnung.

Nur die Missachtung einer Abmahnung, also eines unmissverständlichen Hinweises des Vermieters, dass rechtliche Konsequenzen drohen, rechtfertigt eine Kündigung (LG Berlin, Urteil v. 06.12.11, Az. 63 S 178/11).

mit freundlichen Grüßen,

Ihr Dr. Tobias Mahlstedt
Fachanwalt für Wohneigentumsrecht
Chefredakteur von „Eigentümer heute“
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