Thema
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Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
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7
23.08.2012, 14:51
helpen
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AW: Mietminderung wegen Verschweigen von Mängeln
natürlich müssen die Mängel vorerst angemeldet werden, erst wenn diese nicht beseitigt werden, kann als nächster Schritt rechtlich vorgegangen werden.
helpen
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