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Alt 16.05.2009, 16:24
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Hundehaltung erst erlaubt, dann verboten geht das?

Hallo rauchfrei,

generell hat der Vermieter das Recht ein Haustierverbot auszusprechen - abgesehen von manchen Kleintieren. Bei Euch könnte es etwas schwieriger werden, da auch ein gewisses Gewohnheitsrecht.

Und der Vermieter kann auch keine Hundehaltung erst erlauben und dann verbieten. Problematisch ist dabei nur, dass keine schriftliche Genehmigung vorliegt. Wenn der Hund aber bereits 3 Jahre im Haus ist, dann gehe ich auch davon aus, dass der Vermieter diese lange Zeit Kenntnis vom Hund hat. Also ist die Zeit auf Eurer Seite!

Und da im Mietvertrag keine Gartennutzung ausgewiesen ist, rate ich Euch diesen mit Eurem Hund einfach nicht mehr zu benutzen, um den schlimmsten Fall nicht heraufzubeschwören. Auch wenn ich Eure Chancen auf ERfolg recht gut sehe - selbst bei einem Rechtstreit.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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