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Alt 29.08.2012, 12:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.

Wenn Sie auf der ganz sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie im Mietvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" einen Vermerk machen, der Ihre Anliegen darstellt.

Diese Vereinbarungen können bei Standardmietverträgen meist auf der letzten Seite eingetragen werden, bevor das Unterschriftenfeld kommt.

Oder Sie machen eine Anlage zum Mietvertrag und schreiben in die Vereinbarungen, dass die Anlage für den Mietvertrag Gültigkeit besitzt. Viel Erfolg.


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