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Alt 07.09.2012, 16:26
Meekus Meekus ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung möglich, da Freund mehrfach übernachtet

Vielen Dank für Eure Unterstützung .
Mein Vermieter wollte mir weis machen zur "Eigenen Nutzung" käme der Bedeutung "alleinig zur Nutzung berechtigt" gleich. Ich werde so bald wie möglich einen Sachlichen Brief verfassen, um meinen Vermieter in Kenntnis zu setzten, dass ich mein Recht als Mieter wahrnehmen werde und ihm einige Textstellen aus dem Mietrechtlexikon als Anlage beifügen.
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