Frage 1 und 2 bitte einem Anwalt für Mietrecht stellen. Das geht auch online, z.B. hier:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt
Zu 3. Eine Mieterhöhung wegen z.B. erhöhtem Wasserverbrauchs ist unter keinen Umständen möglich. Einzig eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung ist erlaubt, wenn zuvor eine Abrechnung dieser Kosten stattgefunden hat. Der Vermieter muss schon Belege vorlegen, sonst wird das nichts.
Zur letzten Frage: Sogenannter Hausstrom für Beleuchtung und Heizungspumpe muss über einen separaten Zähler abgerechnet werden. Der Strom für Waschmaschinen und Trockner muss dann über die entsprechenden Zähler laufen.
Und klar, Hausstrom muss auf alle Parteien im Haus (nach Wohnfläche) umgelegt werden.