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Erneuter Eigenbedarf? Plötzliche Mieterhöhung?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.09.2012, 09:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2012
Beiträge: 1
Standard Erneuter Eigenbedarf? Plötzliche Mieterhöhung?

Vor 2 Jahren ist mein jetziger Partner mit seiner damaligen Freundin zu Ihren Eltern ins Haus gezogen. Dafür wurde Eigenbedarf angemeldet. Jetzt haben die beiden sich vor etlicher Zeit bereits getrennt und die Exfreundin ist zu Ihrem neuen Freund gezogen. Mein Partner blieb in dieser Wohnung zu der ich dann dazu gestoßen bin. Ich bin Schwanger, werde anfang nächstes Jahres Mutter.
Neuerdings kommen immer mal wieder die Gerüchte auf, das die Exfreundin mit Ihrem neuen Freund zurück in die Wohnung möchte in der wir leben und das die Vermieterin dafür erneut Eigenbedarf anmelden möchte. Sie selbst verneint dies, möchte aber auch mit der Vertragsänderung warten (denn noch steht die Exfreundin im Vertrag drin!) weil sie denkt ihre Tochter könnte zurück kommen. Ich seh da zwar keinen Sinn aber nun gut.

Erste Frage: Wie oft darf für ein und die selbe Person Eigenbedarfangemeldet werden?
Zweite Frage: Wie lang darf eine Vermieterin eine Vertragsänderung rauszögern wenn ausdrücklich um eine Änderung gebeten wurde?


Dazu kommt, das der Vermieter die Miete um 10% erhöhen will weil wir angeblich sehr viel mehr Wasser verbrauchen würden und die jetzt gezahlte Miete ja ein "Familienpreis" gewesen sei. Reperaturen werden allerdings nicht gemacht, die müssen wir selbst zahlen denn (Zitat Vermieter):"Dafür hab ich kein Geld!". Es sind auch keine überaus notwendigen Reperaturen (Wasserarmatur in der Küche kaputt usw) aber es entstehen immer wieder Kosten für uns wenn wir sie beseitigen möchten. Ich bat um eine Aufstellung die zeigt wie hoch unser Bedarf sich erhöht hätte aber den bekomme ich nicht. Als Begründung wieso die Mieterhöhung sowieso fällig sei wird angebracht das wir ja bald zu dritt wären und ein Kind viel Wasser verbrauchen würde. Das der Vermieter finanziell von der Miete abhängig sei weil er zum großteil Teil davon lebt hätte angeblich nichts mit der erhöhung zutun.

Dritte Frage: Darf ein Vermieter die Miete erhöhen wenn er der Meinung ist die Nebenkosten hätten sich erhöht aber sich weigern belege dafür vorzuzeigen?

und zum Guten Schluss noch folgendes: Da der Vermieter diese Wohnung früher mal selbst bewohnt hat läuft der Hausflur und Kellerstrom über diese Wohnung für die mein Partner und ich die Kosten tragen. Das stört mich erheblich denn der Trockner für den wir den Strom zahlen wird auch von der Vermieterin genutzt, ihre Waschmaschine steht im Keller und das Hausflurlicht wird nachts (dank der "Besucher" über uns) ständig angemacht.

Letzte Frage: Müssten die Kosten nicht auf das Haus verteilt werden oder müssen wir sie weiter zahlen weil es immer so war?

Auch der Mieter über uns (bei dem permanent mindestens 2-3 Personen beherbergt werden soll eine Mieterhöhung von über 10% in kauf nehmen da der Vermieter nicht mehr bereit sei für seinen Besuch mit zu zahlen.

Ich weiß, es ist ein etwas längerer Text aber ich würd das alles gern mal geklärt haben. Bei google gibts ja leider immer nur halbe Antworten.



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  #2  
Alt 12.09.2012, 12:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Erneuter Eigenbedarf? plötzliche Mieterhöhung?

Frage 1 und 2 bitte einem Anwalt für Mietrecht stellen. Das geht auch online, z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Zu 3. Eine Mieterhöhung wegen z.B. erhöhtem Wasserverbrauchs ist unter keinen Umständen möglich. Einzig eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung ist erlaubt, wenn zuvor eine Abrechnung dieser Kosten stattgefunden hat. Der Vermieter muss schon Belege vorlegen, sonst wird das nichts.

Zur letzten Frage: Sogenannter Hausstrom für Beleuchtung und Heizungspumpe muss über einen separaten Zähler abgerechnet werden. Der Strom für Waschmaschinen und Trockner muss dann über die entsprechenden Zähler laufen.

Und klar, Hausstrom muss auf alle Parteien im Haus (nach Wohnfläche) umgelegt werden.
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Stichworte
betriebskosten, eigenbedarf, mieterhöhung, nebenkosten


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