Hallo,
meiner Kenntnisse nach ist ein schriftlicher Erbverzicht bindend. Das Problem an diesem Fall ist natürlich, dass die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, welcher den Fall unterstützend begleitet.
In Anbetracht dessen, kann ich Ihnen auch nur raten Ihrerseits einen Anwalt einzuschalten. Denn wenn hier rückwirkend Vereinbarungen als nichtig erklärt werden, dann hätte die Alleinerbin möglicherweise auch die Chance zurückzurudern und Ihr Testament zu ändern, je nachdem welche Vereinbarungen damalig daran geknüpft wurden!
Wenn Sie vor den Kosten einer Erstberatung durch einen Anwalt vor Ort zurückschrecken, möchte ich Ihnen unsere Onlineberatung einmal ans Herz legen. Dort können Sie kostenlos und unverbindlich Ihre Frage stellen, erhalten ein Angebot und können dann entscheiden, ob Sie dieses wahrnehmen möchten oder nicht.
Ich denke dies ist sicher die beste Möglichkeit um einen rechtsicheren Rat zu erhalten und Ihre Chancen auszuloten.
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