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Alt 19.09.2012, 09:46
tobieagle tobieagle ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung wegen weiterer Person

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist, dann ist die Genehmigung vom Vermieter einzuholen.
Ja, das ist klar. Aber die Frage ist, ob das nur eine Formalität ist und er sowieso eigentlich zustimmen muss, oder ob er wirklich Forderungen stellen darf.
Aus einem Online Artikel aus der Welt geht Folgendes hervor, was deiner Aussage widersprechen würde:

" Beschließt der Mieter nach seinem Einzug, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, so muss er den Vermieter immer um Erlaubnis fragen. Der muss aber zustimmen, wenn der Mieter nachvollziehbare Gründe für die Untervermietung nennen kann.

Hierzu zählen finanzielle Motive, aber auch höchstpersönliche, wenn der Mieter nicht länger allein in der Wohnung leben will. Allenfalls wenn für den Vermieter die Person des Untermieters unzumutbar wäre, darf er Nein sagen. Das kann der Fall sein, wenn der Vermieter schon mal persönliche Schwierigkeiten mit dem zukünftigen Hausbewohner gehabt hat. Kein Ablehnungsgrund dagegen sind moralische Bedenken des Vermieters oder die Herkunft des Untermieters.

Hat der Mieter allerdings keine Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt, sondern einfach eine weitere Person in seine Wohnung aufgenommen, so wird dies in den meisten Fällen zu keinen Konsequenzen führen. Entscheidend ist, ob der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung hätte erteilen müssen, wenn er gefragt worden wäre. Nur wenn er berechtigt hätte Nein sagen können, wäre die Untervermietung ein so schwerwiegender Verstoß, dass er die Wohnung aufkündigen dürfte."

Mietrecht: Wann der Besucher zum Untermieter wird - Nachrichten Geld - DIE WELT
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