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Alt 16.03.2008, 19:05
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Watze.
Ich vermute mal, dass die Grundsteuer in Wasser- und Abwasser- / Kanalgebühren mit enthalten ist.

Die anderen Kosten erscheinen mir Umlagefähig.
Eine Tiefgarage ist natürlich nur auf dich abzuwälzen, wenn du Sie auch in Anspruch nimmst.
Dies gilt ebenso für eine Hebeanlage.

Wikipedia sagt auch noch, dass die folgenden Kosten nicht umlagefähig sind:

Zitat:
Zitat von wikipedia
Nicht umlagefähigen Kosten

* Hausmeister (z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen)
* Kontoführungsgebühren
* Verwalterentgelt
* Instandhaltungsrücklage
* sonstige nicht umlagefähigen Kosten (z. B. Anschaffung eines Rasenmähers)
Quellennachweis: http://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabrechnung

Somit könntest du Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen, solange die Frist noch nicht verstrichen ist. In diesem Fall würde ich dir Raten einen Rechtsbeistand aufzusuchen oder dich nochmal ausgiebig im Internet zu diesem Thema zu informieren.

Falls du noch Fragen hast, so stehe ich dir gerne zur Verfügung.


Grüße, Mietrecht-Einfach
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