Hallo simran,
die Räumungsklage ist ein Mittel des Vermieters, die durch den Mieter belegten Räume nach Beendigung des Mietverhältnisses freizumachen.
Siehe hierzu auch diesen Artikel aus unserem Lexikon zur Räumungsklage:
Räumungsklage
Jetzt zur aktuellen Situation:
Wann habt Ihr denn den Aufhebungsvertrag geschlossen und wieviel Zeit blieb eine neue Wohnung zu finden?
Und generell ist es dem Vermieter nicht möglich Euch direkt zum 31.05.2009 aus der Wohnung zu schmeißen. Erst muss eine Aufforderung erfolgen mit Angabe einer Frist und erst dann ist die Räumungsklage möglich.
Darüberhinaus gibt es auch eine Härtefallregelung:
Sollte Obdachlosigkeit drohen, kann die Frist zum Auszug ggf. auch verlängert werden. Dennoch solltet Ihr Euch in Zukunft und kurzfristig mehr als nur bemühen eine neue Bleibe zu finden, da es für Euch sonst leider böse enden kann.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach