Zitat:
zahle 460€ Miete, plauschal (incl. aller Nebenkosten, auch Strom),
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Sollte zu den Nebenkosten auch die Heizung gehören (Bruttowarmmiete), dann kann Ihr Vermieter mit dem Hinweis auf die Heizkostenverordnung den Mietvertrag ändern, denn
ein Vertrag mit einer Bruttomiete incl. Heizung ist unzulässig.
Da ändert sich auch nichts daran, dass Ihr Mietvertrag anders lautet.
energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung