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Alt 28.09.2012, 04:52
Sange
Gast
 
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Standard AW: Nachmieter stellen bei Kündigung vor Einzug

Wenn die Wohnung zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn nicht bezogen werden kann, dann könnten man den Mietvertrag fristlos kündigen.

Ansonsten gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten. Siehe § 573c BGB.
Wobei Sie auch jetzt schon kündigen könnten!
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