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Alt 29.09.2012, 09:03
Sange
Gast
 
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Standard AW: Pfändung der Mietkaution

Ja, die Mietkaution eines Mieters kann gepfändet werden.

Es würde dann bei einer Kündigung des Mietverhältnisses den Teil der Kaution betreffen, der vom Vermieter nicht an Anspruch genommen wird.
Das bedeutet aber für den Gläubiger insgesamt keine besondere Sicherheit, weil ja die Höhe nicht feststeht und außerdem der Zeitpunkt der Auszahlung nicht feststeht. In der Regel wird daher auch auf die Pfändung einer Mietkaution verzichtet.

Nein, eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter setzt eine mietrechtliche Begründung voraus, die hier nicht zu sehen ist.
Ein Gläubiger kann keinen Mietvertrag kündigen, wenn er kein Vertragspartner ist.

Zudem gilt auch, dass der Vermieter bei einer Kündigung des Mietvertrages seine Ansprüche aus der Kaution zuerst aufrechnen darf.
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