AW: Vermieter will durch Garten bauen
Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Ihnen wurde der gesamte Garten lediglich überlassen, oder genauer gesagt er ist nur eine Leihe. Und geliehene Dinge kann der Verleiher jederzeit zurück fordern.
Und eine mündliche Zusage ersetzt nun mal keinen Text im Mietvertrag.
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