Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 29.09.2012, 17:15
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter will durch Garten bauen

Ein Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Ihnen wurde der gesamte Garten lediglich überlassen, oder genauer gesagt er ist nur eine Leihe. Und geliehene Dinge kann der Verleiher jederzeit zurück fordern.

Und eine mündliche Zusage ersetzt nun mal keinen Text im Mietvertrag.
Mit Zitat antworten