Hallo bedee,
generell dürfen Modernisierungsmaßnahmen in Form einer Mieterhöhung i.H.v. 11 Prozentpunkte auf den Mieter umgelegt werden.
Hierzu empfehle ich noch einmal den Artikel:
Die Mieterhöhung nach der Modernisierung
Voraussetzung ist natürlich eine Einsparung durch die Modernisierung, was die Versorgungskosten angeht.
Solte in deiner Wohnung keine Modernisierung stattgefunden haben, dann ist es natürlich auch nicht in Ordnung, dass Kosten auf dich abgewälzt werden, es sei denn es handelt sich hierbei um Kosten, die für die Allgemeinheit angefallen sind (z.B. wenn die Eingangstür zum Treppenhaus ausgetauscht wurde).
Ich hoffe ich konnte helfen und stehe natürlich gerne für weitere Fragen zur Verfügung,
Mietrecht Einfach