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Alt 23.05.2009, 14:58
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Außerordentliche oder fristlose Kündigung möglich?

Hallo Sabrina.

Eine fristlose Kündigung scheint mir jetzt nicht mehr machbar, da der Mangel durch den Mieter beseitigt wurde und die Versorgung mit Gas und Wasser wieder gesichert ist.

Eine fristlose Kündigung ist meines Wissens nach nur möglich, wenn die Abmahnung, bzw. Mängelliste unter Angabe einer ordnungsgemäßen Frist vom Vermieter nicht beachtet und die Frist ohne Beseitigung der Mängel verstreicht.

Dennoch empfehle ich für die Tage, in der die Wohnung nicht ordnungsgemäß bewohnbar war, eine Mietminderung. Sollte Heizung und Warmwasser nicht funktioniert haben, so ist ggf. eine Mietminderung bis 100% für die Tage des Aufalls möglich. Hier würde ich mich jedoch an einen Mieterverein wenden, um einwandfreien rechtlichen Beistand zu haben.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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