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Mietwohnung kalt durch unterliegenden, ungedämmten Keller
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15.10.2012, 15:28
Regenmacher
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AW: Mietwohnung Kalt durch unterliegenden ungedämmten Keller, was nun
1. Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet die Kellerdecke zu dämmen. Dieser "Mangel" bestand ja schon bei Abschluss des Mietvertrages.
2. Wenn die Wohnung nicht warm wird, sollten Sie sich hier in formieren:
Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze
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