Hallo Liebe Forenmitglieder,
kurz etwas zu meiner Situation.
Ich wohne in einer WG mit mehreren Leuten, keiner davon der Hauptmieter.
Die Wohnung wird von einer Firma vermietet die ausschließlich Wohnraum für Studenten usw anbietet.
Ich möchte nun zum 1.12 ausziehen, meine Vermieterin, sagte das ich 3 Nachmieter stellen müsse. Dies leuchtet mir ein, jedoch habe ich folgendes in meinem Mietvertrag stehen:
§6
Zitat:
Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist -
das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu
kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und,
soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind,
in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter
oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten
zu lassen.
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§4
Zitat:
§ 4 Mietdauer
1. Der Untermietvertrag beginnt am 1. August 2012.
2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag,
gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat
der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der
Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der
Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.
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ich hoffe, das man daraus etwas lesen kann, leider ist mir das nicht verständlich.
Vielen Dank und auf Zahlreiche Antworten