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Alt 19.10.2012, 10:26
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

1. Ist es richtig, dass ich in der Beweispflicht bin?

Ja, aber nicht nach Zuruf eines Mitarbeiters der Hausverwaltung. Man sollte das Fehlen der 180,- Euro schon anhand von Unterlagen nachweisen.

2. Gibt es eine Verjährungsfrist? Hätte das der HV nicht schon vor 6 Jahren auffallen müssen wenn es so wäre?

Nö, ich sehe hier keinen Ansatz für eine Verjährung. Sie wollen nach Ansicht der HV Geld zurück, das Sie nicht eingezahlt haben. Also müssen Sie anhand von Bankauszügen beweisen, dass dem nicht so ist.

3. Kann ich Akteneinsicht verlangen?

Siehe Antwort zu 1.
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