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Alt 19.10.2012, 18:06
Sange
Gast
 
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Standard AW: Vor 6 jahren angeblich zu wenig Kaution gezahlt

Es gäbe aber noch eine Möglichkeit. Die Hausverwaltung/Vermieter war verpflichtet die Kaution insolvenzsicher und verzinslich anzulegen. § 551 BGB > § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Die müssten doch bei Auszug dann den angelegten Betrag mit dem Mieter abrechnen. Da könnte man schon mal überprüfen, wie hoch der angelegte Betrag tatsächlich ist oder war!
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