Zitat:
1. Ist es richtig, dass ich in der Beweispflicht bin?
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Ja, aber zuerst und so war mein letzter Beitrag zu verstehen, sollte die Geldanlage in der Höhe und mögliche Kontobewegungen überprüft werden.
Zu dieser Auskunft und der Konteneinsicht ist die Hausverwaltung verpflichtet.
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Regenmacher: Das hat man wohl gemacht und dabei festgestellt, dass die 180,- Euro fehlen.
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Das ist eine Vermutung und sollte hier außen vor bleiben.
Der angebliche Fehlbetrag kann auch anderweitig entstanden sein.