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Alt 20.10.2012, 19:27
Sange
Gast
 
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Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Zitat:
Was kann man tun?
Man könnte einfach mal überprüfen, ob die Wartungskosten strikt von den Instandsetzungskosten getrennt abgerechnet werden. Denn nur die Wartungskosten können und dürfen auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Ganz deutlich: Keine Reparaturkosten für den Mieter!
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