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Alt 21.10.2012, 04:09
Sange
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Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Zitat:
Zitat von peryair Beitrag anzeigen
hallo,
die kosten von 3000,- könnten durch einen "vollwartungsvertrag" kommen. also inkl. ALLER anfallenden kosten.
-wartung
-tüv und technikerbeistellung
-notruf (inkl. personenbefreiung)
-instandhaltung
-ersatzteile
-garantie einer 95%igen verfügbarkeit (jährlich)

tüv kostet ca. 200,-,technikerbeistellung auch
notruf ca. 400,- (inkl. personenbefreiung)
techniker anfahrt ca. 100,-, je stunde ca. 90,-
ersatzteile bis zu 1000€

als eigentümer würde ich die miete deutlich erhöhen, wenn man gezwungen wäre den 3000,- vertrag zu ändern....

es ist ein übliches streitthema - leider.

Instandsetzungskosten/Reparaturkosten gehören nicht in die Betriebskosten. Eine Gesamt-Rechnung wäre entsprechend zu modifizieren!
Wenn man das beherzigt, dann ist es eigentlich kein Streitthema!

Info:
Der Eigentümer kann dann diesen Pauschalbetrag nur anteilmäßig gegenüber dem Mieter geltend machen. Regelmäßig wird der herauszurechnende Instandsetzungsanteil mit 20% geschätzt. Auf Verlangen des Mieters hat der Vermieter diesem die Grundlage der Schätzung mitzuteilen. Ist er dazu nicht in der Lage, sind nur 50% - 60% auf den Mieter umlegbar. Aus diesem Grund sollte der Vermieter den Instandsetzungsanteil innerhalb der Wartungsrechnung durch die Wartungsfirma ausweisen lassen oder aber die Firma bitten mitzuteilen, mit welchem Anteil die Instandsetzungen in der Rechnung einkalkuliert sind.
Der ganze Artikel ist hier nachlesbar: Aufzugskosten | M.Berger Rechtsanwalt

oder z.B. auch hier: Betriebskostenabrechnung*- Berliner MieterGemeinschaft e.V.

Als Eigentümer könnte man nicht einfach die Miete erhöhen, wenn man keine rechtliche Begründung dafür hat. Gleiches trifft auch auf eine Nebenkostenerhöhung zu.
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