AW: Wartungskosten FAHRSTUHL
hallo,
@sange - das finde ich auch gut so.
ich kenn ein fall, da konnte der eigentümer mit einem solchen wartungsvertrag unter der ortsüblichen miete bleiben. nach beschwerde seitens der mieter hat er den vertrag geändert und auf ortsübliche miete erhöht!
oder die mieter beschädigen den aufzug durch blockieren oder anderen unsinn. da hier selten der verursacher gefunden werden kann, wird auch das der allgemeinheit in rechnung gestellt (was ich nicht verstehe, den die meisten privathaftpflichversicherungen zahlen das, wenn ich durch ein mißgeschick am aufzug etwas kaputt mache).
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