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Alt 21.10.2012, 13:42
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Wartungskosten FAHRSTUHL

Lassen Sie sich vom Vermieter die Originalbelege/den Wartungsvertrag vorlegen.

Einen "oll inklusive"-Vertrag, der u. a. auch Reparaturen beinhaltet, müssen Sie nicht zahlen.
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