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Alt 24.10.2012, 08:06
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Nachmieter stellt Rechnung für Reinigung an Vormieter aus

Zitat:
Frage: Darf er mir meine Kaution verweigern bzw. mir nur ein Teil zurück zahlen? Oder hätte er mich vorher zur Nachreinigung auffordern müssen?
1. Zu jedem Zeitpunkt war Ihr Vermieter ihr Ansprech- und Vertragspartner, nicht der Nachmieter. Alles was Sie mit diesem vereinbart haben, ist kein Miet- sondern Zivilrecht.

2. Wenn Sie eine verdreckte Wohnung mit zugemülltem Keller und Dachboden hinterlassen sind 12,- € pro Stunde als Arbeitslohn sicherlich ein Freundschaftspreis.

3. Wenn Sie aus der nächsten Wohnung ausziehen, sollten Sie rechtzeitig mit dem Putzen und Ausräumen von Keller & Co. beginnen. Noch einmal werden Sie sicherlich keinen Dummen finden, der Ihnen die Arbeit abnimmt.
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