Zitat:
Frage: Darf er mir meine Kaution verweigern bzw. mir nur ein Teil zurück zahlen? Oder hätte er mich vorher zur Nachreinigung auffordern müssen?
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1. Zu jedem Zeitpunkt war Ihr Vermieter ihr Ansprech- und Vertragspartner, nicht der Nachmieter. Alles was Sie mit diesem vereinbart haben, ist kein Miet- sondern Zivilrecht.
2. Wenn Sie eine verdreckte Wohnung mit zugemülltem Keller und Dachboden hinterlassen sind 12,- € pro Stunde als Arbeitslohn sicherlich ein Freundschaftspreis.
3. Wenn Sie aus der nächsten Wohnung ausziehen, sollten Sie rechtzeitig mit dem Putzen und Ausräumen von Keller & Co. beginnen. Noch einmal werden Sie sicherlich keinen Dummen finden, der Ihnen die Arbeit abnimmt.