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Alt 25.10.2012, 08:14
Sange
Gast
 
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Standard AW: Schönheitsreparaturen bei Auszug - Abzug von Kaution :(

Sie wissen aber, dass eine Rechtsberatung hier nicht möglich ist?

Ich sehe die Vermieterin, wie Sie selbst auch, im Unrecht.

Zum Trost für Sie: Ein Übergabeprotokoll hätte an der fehlerhaften Denkweise/Handlung der Vermieterin aber auch nichts geändert.

Zu berücksichtigen ist noch, dass ein Vermieter eine Überlegungsfrist, wegen der Kautionsrückerstattung, von max. 6 Monaten hat. Also, eine sofortige Rückzahlung z.B. bei Übergabe ist rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Herausgabe der Kaution können Sie nur einklagen.
Dazu muss die Vermieterin in Verzug gesetzt werden. Nach Fristverstreichung kann man dann ein Mahnverfahren (kostet fast nichts) einleiten.
Wie so etwas geht, kann man im Netz nachlesen.
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