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Alt 26.10.2012, 05:49
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigungsfrist nur 4 Wochen bei Todesfall

Die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist ist bindend.

Dies gilt bei einer kürzeren Kündigungsfrist nur für den Mieter, aber nicht für den Vermieter.
Der müsste sich an die gesetzlichen Kündigungsfrist für Vermieter halten, bzw. nach § 564 BGB.

§ 564 BGB Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
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